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		<title>apm-personalservice.de: Aktuell</title>
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	<description>Aktuelles von apm-personalservice.de</description><language>de</language><image>
		<title>apm-personalservice.de: Aktuell</title>
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	<title>Auslandsreisekosten: Die neuen Pauschbeträge für 2012</title>
	<link>http://www.apm-personalservice.de/unternehmen/aktuell/detail/article/auslandsreisekosten-die-neuen-pauschbetraege-fuer-2012-1.html</link>
<description> Derzeit sind bei der Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen die...</description><content:encoded>
	<![CDATA[ Derzeit sind bei der Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen die Lohnsteuerrichtlinien 2011 zu beachten.
Seit dem 01. Januar 2012 gelten allerdings neue Reisekostenpauschalen für Auslandsreisen, die mit dem BMF-Schreiben vom 08. Dezember 2011 veröffentlicht wurden und bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen anzuwenden sind. Dieses BMF-Schreiben gilt entsprechend für Geschäftsreisen ins Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland. Vergleicht man die neuen steuerlichen Pauschalbeträge mit denen von 2010 so ändern sich die Auslandsreisekosten für fast 60 Länder von insgesamt über 200 aufgeführten Ländern bzw. Regionen. Im Jahr 2011 erfolgte keine Anpassung.
Je nach Land können dementsprechend unterschiedliche steuerliche Pauschbeträge bei Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen und –Geschäftsreisen angesetzt werden. Die Änderungen betreffen insbesondere die USA, Brasilien, Niederlande, Dänemark, Schweden die Russische Föderation oder auch einige afrikanische Staaten.
Die IHK München hat ein Merkblatt zur Verfügung gestellt, in dem u.a. die aktuellen Pauschbeträge aufgelistet sind und gibt einen Überblick über die steuerfreie Vergütung von Auslandsreisekosten. (Siehe Merkblatt Seite 12)
<link fileadmin/Dateiverzeichnis/20120424_-_Merkblatt_IHK.pdf _blank download>&gt;&gt;Merkblatt IHK München&lt;&lt; </link>
(Quelle: <link http://www.datakontext.com/index.php?seite=artikel_detail&system_id=200704&com=detail - external-link-new-window>Datakontext HR International News April 2012</link>, IHK-SPEZIAL International 04/2012;&nbsp;<link http://www.der-personaldienstleister.de/auslandsreisekostenpauschalen-reisekosten-und-reisekostenverguetungen-steuerliche-behandlung/2303.html - external-link-new-window>Der Personaldienstleister- Inforamtions und Nachrichtenportal</link>) ]]></content:encoded>
<pubDate>Fri, 04 May 2012 11:18:00 +0200</pubDate>
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<title>ELENA Nachfolge „Projekt OMS“ ist gestartet</title>
<link>http://www.apm-personalservice.de/unternehmen/aktuell/detail/article/elena-nachfolge-projekt-oms-ist-gestartet.html</link>
<description> Das jetzt gestartete ELENA Nachfolgeprojekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist...</description>
<content:encoded><![CDATA[ Das jetzt gestartete ELENA Nachfolgeprojekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist gestartet und soll zwei Jahre laufen. Dieses Projekt trägt den Titel „Projekt OMS“ (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung) und soll innerhalb der nächsten zwei Jahre die bestehenden elektronischen Meldeverfahren in der Sozialversicherung umfassend untersuchen und zu einer Verbesserung beitragen. Daneben soll mit diesem Projekt geprüft werden, wie neue Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen und neue Verfahren in die Übermittlung integriert werden können. Hierbei sollen auch die bisher gesammelten Erfahrungen einfließen und die in Zusammenhang mit der Einstellung des ELENA- Verfahrens gewonnen Erkenntnisse berücksichtigt werden.
Neben dem Projekt OMS läuft parallel allerdings noch ein weiteres Projekt der Bundesagentur für Arbeit und wurde nur wenige Tage vorher gestartet. Dieses Projekt nennt sich „BEA – Bescheinigungen elektronisch annehmen“ und soll Unternehmen eine Möglichkeit geben, die Bescheinigungen auch elektronisch an die Arbeitsagentur zu übermitteln, wobei die Nutzung des Verfahrens auf freiwilliger Basis ist.
Nun stellt sich die Frage, warum dieses Verfahren nicht in das Projekt OMS integriert wurde, da die elektronische Abgabe von Arbeitsbescheinigungen eher für Großbetriebe interessant scheint. Für kleine und mittlere Betriebe übersteigt oftmals der Kostenaufwand für eine gesonderte Softwarelösung bei weitem den vergleichbar geringen Nutzen, da hier seltener Arbeitsbescheinigungen benötigt werden.
Quelle:&nbsp;<link http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?newsID=1331103721.54 - external-link-new-window>Haufe Online Redaktion</link>; <link http://www.gehaltsabrechnung.de/artikel.php?newsid=1195&katid=73 - external-link-new-window>Gehaltsabrechnung.de Redaktion</link>]]></content:encoded>
<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 13:55:00 +0200</pubDate>
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<title>Ein neuer Standort – viele neue Möglichkeiten für die APM Group!</title>
<link>http://www.apm-personalservice.de/unternehmen/aktuell/detail/article/ein-neuer-standort-viele-neue-moeglichkeiten-fuer-die-apm-group-1.html</link>
<description>Leonberg, Januar 2012 - Die APM Group hat einen neuen Standort in Berlin eröffnet! Diese neue...</description>
<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify;line-height:150%"><b>Leonberg, Januar 2012 - Die APM Group hat einen neuen Standort in Berlin eröffnet! Diese neue Niederlassung ist ein Ausdruck für das stetige Wachstum des Unternehmens. </b></p>
<p style="text-align:justify;line-height:150%">Die APM Group rückt somit ein Stück näher an ihre Kunden. An diesem Standort werden in erster Linie Payroll Services erbracht, wobei die Kunden auf alle nationalen Portfolio-Elemente der APM Group Zugriff haben. „Für uns ist die Region Berlin aufgrund der ansässigen Unternehmen und des lokalen Arbeitsmarktes eine interessante Konstellation. Wir können somit den Vorteil örtlicher Nähe zu unseren Kunden weiter stärken.“ Michael Ebenhoch, Vorstand der APM Holding AG. </p>]]></content:encoded>
<pubDate>Mon, 05 Mar 2012 14:10:00 +0100</pubDate>
</item>
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<title>Personalakten in der Cloud</title>
<link>http://www.apm-personalservice.de/unternehmen/aktuell/detail/article/personalakten-in-der-cloud.html</link>
<description>Die APM Group und die Scalaris AG intensivieren ihre Zusammenarbeit für gemeinsame HR-Lösungen und...</description>
<content:encoded><![CDATA[<b>Leonberg, 22. Dezember 2011 – Das effiziente Informations- und Dokumentenmanagement von HR-Abteilungen steht im Fokus der Zusammenarbeit bei APM und Scalaris. Gemeinsam stellen die Unternehmen eine Komplettlösung zur Verfügung, die ein weitgehend automatisiertes Lifecycle Management von Personalunterlagen ermöglicht. Die Unternehmen präsentieren auf den HR Business Days im Februar 2012 in vier deutschen Städten ihr gemeinsames Lösungskonzept, unter anderem eine neue, vollständig webbasierte Workflow-Anwendung mit integrierter digitaler Personalakte. Philipp Sander, Mitglied der Geschäftsleitung der Scalaris AG: &quot;Dokumenten- und Informationsmanagement ist die Grundlage für die serviceorientierte Personalabteilung und so die Visitenkarte des Unternehmens im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter.&quot; Auf diesen hochkarätigen HR Veranstaltungen diskutieren die Experten unter anderem die Themen &quot;Was steckt hinter dem Cloud-Konzept&quot; sowie &quot;Rechts- und IT-Sicherheit im Informations- und Dokumentenmanagement&quot;. </b>
Die Scalaris AG bietet Lösungen und Services für die Digitalisierung, Erfassung, Verwaltung, Archivierung und intelligente Suche großer Mengen von Informationen. Das Intelligent Document Processing (IDP) Portfolio stellt flexibel skalierbare Lösungen bereit, die vor Ort installierbar oder als Cloud-Service nutzbar sind. Gemeinsam mit der APM Group wird die digitale Personalakte als Cloud Service unter dem Namen myFiles@APM angeboten. Als BPO Dienstleister ist die APM seit über 15 Jahren in den Bereichen Personalmanagement, Finanzbuchhaltung sowie SAP Hosting und Beratung der ideale Partner für Unternehmen, die ihre HR-Prozesse rationalisieren oder auslagern möchten.
Die APM Group erweitert ihr Angebot für Personalabteilungen um die vollständig webbasierte Workflow-Anwendung myPermit, die HR-spezifische Dokumentenprozesse von der Erstellung über die Be- und Verarbeitung von Dokumenten bis zur Archivierung durchgängig abbildet und unterstützt. Somit können Genehmigungsprozesse wie Abwesenheitsanträge, Arbeitszeit­erfassung und -korrekturen, Mitarbeiter-Inventarlisten und vieles mehr effizienter und kostengünstiger bearbeitet werden. Die Datenerfassung und die Dokumentenerstellung erfolgen über das Internet mit einem Browser. Enthalten sind Cloud-Services und der automatische Dokumententransfer in die elektronische Personalakte. Die redundante Datenhaltung entfällt und der Zugriff ist dezentral und mobil möglich. Er wird über ein dezidiertes Rechtemanagement gesteuert.
Michael Ebenhoch, Vorstand der APM Group: „Die elektronische Personalakte von Scalaris stellt dazu viele nützliche Dokumentenmanagement-Funktionalitäten wie intelligente Such­optionen, Versionierungs- und Auditfunktionen sowie ein integriertes revisionstaugliches Archiv bereit.“ Es handelt sich also von der Dokumentenerstellung bis zur revisionssicheren Archivierung um eine durchgängig webbasierte Lösung für HR-Dokumentenprozesse.
Diese Workflow-Lösung myPermit mit integrierter elektronischer Personalakte wird erstmals im Rahmen der HR Business Days im Februar 2012 in vier deutschen Städten präsentiert. Namhafte Partner sind Fujitsu (Scanning), Tropper und Mikrodata (Altaktenerfassung) und Datakontext (Medienpartner).
<b>HR Business Days 2012 – Documents to Cloud </b>
Stuttgart 08.02.2012<br />München 09.02.2012 <br />Köln 14.02.2012 <br />Hamburg 15.02.2012
Weitere Informationen über die HR Business Days unter
<link http://www.hr-business-days.de/ - external-link-new-window>www.hr-business-days.de</link> ]]></content:encoded>
<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 15:42:00 +0100</pubDate>
</item>
<item>
<title>Neue DIN Spezifikation – APM wirkt mit!</title>
<link>http://www.apm-personalservice.de/unternehmen/aktuell/detail/article/neue-din-spezifikation-apm-wirkt-mit.html</link>
<description>Das Outsourcing wissensintensiver Unternehmensbereiche bietet insbesondere für Kleine- und...</description>
<content:encoded><![CDATA[Das Outsourcing wissensintensiver Unternehmensbereiche bietet insbesondere für Kleine- und Mittelständische Unternehmen eine Möglichkeit, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren. So ist in der Vergangenheit ein wachsender Markt für Outsourcing-Dienstleistungen entstanden. Die Standardisierung des Outsourcing-Prozesses erscheint dabei von großer Wichtigkeit, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und die Vergleichbarkeit von Preisen und Leistungen zu gewährleisten. Bereits im Jahr 2010 veröffentlichte das Institut für Normung eine Spezifikation für das Outsourcing wissensintensiver Dienstleistungen (DIN Spec. 1041), welche durch ein Gremium aus Vertretern aus Industrie und Wissenschaft erarbeitet und nach Vorstellung der Arbeitsergebnisse durch den Direktor der DIN genehmigt wurde.
Die DIN SPEC 1041 beschreibt ein Vorgehensmodell von der ersten Überlegung bis hin zum Abschluss von Outsourcing-Vorhaben. Die Spezifikation ist KMU-orientiert und ermöglicht eine abstrahierende Betrachtungsweise, d.h. unabhängig der betrachtenden Dienstleistung. Im Weiteren betrachtet die Spezifikation ein typisches oder auch klassisches Outsourcing-Szenario, d.h. dass ein Unternehmen bisher intern erbrachte Leistungen auslagern möchte. Die Anordnung der einzelnen Phasen ist eine empfehlenswerte, aber nicht zwingende Abfolge. Die Norm ist dabei in vier Schritte untergliedert:
<ol><li>Prozessanalyse und Redesign zur Festlegung der allgemeinen Rahmenbedingungen für das Outsourcing Projekt </li><li>Entwurf der Organisation der Outsourcing-Beziehung, wie Risikoanalyse, die Definition sämtlicher Rahmenbedingungen für mögliche Probleme, Leistungsvergütung, die Einbindung gesetzlicher Vorgaben und schließlich die Erstellung eines Service Level Agreements</li><li>Service-Provider Auswahl, Ausschreibung und Vertragsgestaltung </li><li>Servicemigration und erfolgreicher Betrieb </li></ol>
<br />Die Wahl des Outsourcing-Partners ist dabei von entscheidender Bedeutung. Die neue noch in der Planung stehende DIN SPEC 91289 soll Anforderungen für das Benchmarking von Outsourcing-Dienstleistungen und –Dienstleistern festlegen, standardisierte Modelle für das Benchmarking von Dienstleistungen und Dienstleistern beschreiben und somit einen Vergleich in einer nachvollziehbaren Art und Weise ermöglichen. Diese DIN SPEC hat das Ziel, durch Standardisierung Marktintransparenzen zu entschärfen, Angebot und Nachfrage im Outsourcing-Markt effizienter zueinander zu führen sowie Monitoring- und Kontrollkosten der am Outsourcing Beteiligten zu senken.
Als Anwender der DIN SPEC 91289 werden vor allem „Outsourcing-Nehmer“ und Beratungsunternehmen gesehen. „Outsourcing-Geber“ können davon profitieren, dass die Anwendung der DIN SPEC bei der Durchführung von Benchmarking im Zuge von Outsourcing-Vorhaben standardisierte Vorgehensweisen und Anforderungen definiert.
Die APM Group ist als Service-Provider von Outsourcing-Dienstleistungen im Bereich Personalmanagement und Finanzbuchhaltung ebenfalls ein Mitglied des Gremiums.
„Mit dieser Spezifikation möchten wir Outsourcing-interessierten Unternehmen ein Vorgehensmodell bieten, das die Vergleichbarkeit von Leistungen und Preisen auch während der Phase der Leistungserbringung durch einen Provider ermöglicht. Wir stellen immer wieder fest, dass Kunden ohne die entsprechende Erfahrung Benchmarks durchführen, die viel Aufwand bei allen Beteiligten verursachen und inhaltlich wenig neue Erkenntnisse liefern. Unser Anliegen ist eine ausgewogene Prozessbeschreibung zu erarbeiten, die Transparenz für allen Beteiligten sowohl in den zu vergleichenden Leistungsumfängen wie auch den dahinter liegenden Preisen herstellt.“ - Michael Ebenhoch, Vorstand der APM Holding AG. ]]></content:encoded>
<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 14:12:00 +0100</pubDate>
</item>
<item>
<title>Entgeltabrechnung: So sieht der neue Tätigkeitsschlüssel aus!</title>
<link>http://www.apm-personalservice.de/unternehmen/aktuell/detail/article/entgeltabrechnung-so-sieht-der-neue-taetigkeitsschluessel-aus.html</link>
<description>Ab dem 01.12.2011 muss für die Meldungen zur Sozialversicherung der neue 9-stellige...</description>
<content:encoded><![CDATA[Ab dem 01.12.2011 muss für die Meldungen zur Sozialversicherung der neue 9-stellige Tätigkeitsschlüssel, anstatt des bisherigen 5-stelligen Tätigkeitsschlüssels, verwendet werden. Um mögliche manuelle Korrektureingriffe noch vor dem Starttermin zu ermöglichen, liefern viele Softwareanbieter das Update für die Entgeltabrechnungssoftware schon vorher.
Der neue Tätigkeitsschlüssel setzt sich dabei wie folgt zusammen:
<b>Art der Tätigkeit </b><br />Die ersten fünf Stellen des Tätigkeitsschlüssels verschlüsseln den Beruf des Arbeitnehmers und sind in systematische Kategorien zusammengefasst. Wenn mehrere Tätigkeitsbezeichnungen auf einen Beschäftigten zutreffen, muss die Bezeichnung gewählt werden, die für die überwiegend ausgeübte Tätigkeit gilt. Wird eine Bezeichnung nicht gefunden, wird eine ähnliche und möglichst zutreffende Bezeichnung gesucht.
<b>Schulabschluss</b><br />Eine weitere Kennziffer steht für den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss, der unabhängig der aktuellen Tätigkeit zu sehen ist. Dies bedeutet, dass es unerheblich ist, ob für die ausgeübte Tätigkeit üblicherweise ein anderer Schulabschluss vorgesehen ist.
<b>Ausbildungsabschluss</b> <br />Als nächstes folgt eine Kennziffer die für den höchsten beruflichen Ausbildungsabschluss steht. Genau wie beim Schulabschluss gilt hier der tatsächliche höchste Berufsabschluss des Beschäftigten, auch wenn für die ausgeübte Tätigkeit eine andere Ausbildung vorgesehen ist.
<b>Zeitarbeit „Ja“ oder „Nein“</b> <br />Die nächste Ziffer ist eine Kennzeichnung, ob es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelt. Allerdings dürfen hier nur Zeitarbeitsunternehmen, die eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß §1 AÜG, einen Arbeitnehmer mit „2“ für „Ja“ verschlüsseln. Für die Mehrzahl der Unternehmen gilt daher die Verschlüsselung mit der Ziffer „1“ für „Nein“.
<b>Art des Vertrags <br /></b>Die letzte Ziffer steht für die die Vertragsart (Vollzeit oder Teilzeit, befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag) und handelt sich um einen Schlüssel aus zwei miteinander kombinierten Merkmalen. Das erste Merkmal ist die vereinbarte Arbeitszeit, d.h. ist der Arbeitnehmer auf Vollzeit oder Teilzeit angestellt. Das zweite Merkmal gibt die Form des&nbsp;Arbeitsvertrags wieder, d.h. ist der Arbeitnehmer befristet oder unbefristet angestellt.
<link http://www.bwr-media.de/themen/lohn-gehalt/lohnabrechnung/07563_ihre-entgeltabrechnungen--so-sieht-der-neue-taetigkeitsschluessel-aus!.php?position=Inhalt - external-link-new-window>(Quelle: BWRmedia)</link>]]></content:encoded>
<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 15:15:00 +0100</pubDate>
</item>
<item>
<title>Lohnsteuerkarten sind abgeschafft!</title>
<link>http://www.apm-personalservice.de/unternehmen/aktuell/detail/article/lohnsteuerkarten-sind-abgeschafft.html</link>
<description>Was brauchen Ferienjobber und Auszubildende</description>
<content:encoded><![CDATA[Da 2010 zum letzten Mal Lohnsteuerkarten herausgegeben wurden, gelten für das Jahr 2011 insbesondere für Ferienjobber und Auszubildende besondere Regelungen. Laut Finanzpräsident Dietrich Weilbach, Steuerabteilungsleiter der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, müssen Ferienjobber „[…] beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen, sofern sie keine Lohnsteuerkarte 2010 besitzen. Dagegen müssen ledige Auszubildende in den meisten Fällen nur eine Bestätigung beim Arbeitgeber abgeben.“
Beginnt ein lediger Auszubildender im Jahr 2011 eine Ausbildung als erstes Dienstverhältnis kann der Arbeitgeber zur Berechnung der Lohnsteuer die Steuerklasse 1 zugrunde legen. Hierbei muss der Auszubildende seinem Arbeitgeber seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum und seine Religionszugehörigkeit mitteilen. Des Weiteren muss er dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Diese Bestätigung muss der Arbeitgeber mindestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres aufbewahren und sie als Beleg zum Lohnkonto nehmen.
Abschließend wies der Finanzpräsident darauf hin, dass Arbeitnehmer 2010 das letzte Mal eine Lohnsteuerkarte erhalten haben und ab 2012 die für die Lohnsteuerberechnung erforderlichen Informationen elektronisch bereitgestellt werden. Wenn Änderungen erforderlich sind, muss der Arbeitnehmer diese in der Lohnsteuerkarte 2010 von seinem zuständigen Finanzamt ändern lassen. (<link http://www.ofd-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1330127/index.html - external-link-new-window>Quelle: Oberfinanzdirektion Karlsruhe</link>)
Wo finden Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer?
Das Bundeszentralamt für Steuern hat Ihnen Ihre steuerliche Identifikationsnummer schriftlich mittgeteilt. Des Weiteren ist diese auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung für das Jahr 2011 angegeben. Falls Sie über Ihre steuerliche Identifikationsnummer nicht mehr verfügen, können Sie eine erneute Übersendung des Schreibens beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder beim Finanzamt beantragen. Das neue Schreiben wird anschließend auf dem Postweg versendet und nicht telefonisch bekanntgegeben.
Bundeszentralamt für Steuern:<br />An der Krüppe 1<br />53225 Bonn<br />poststelle@bzst.bund.de]]></content:encoded>
<pubDate>Tue, 04 Oct 2011 15:04:00 +0200</pubDate>
</item>
<item>
<title>Das ELStAM-Verfahren </title>
<link>http://www.apm-personalservice.de/unternehmen/aktuell/detail/article/das-elstam-verfahren-1.html</link>
<description>Ab 2012 kommt im Lohnsteuerrecht eine große Änderung auf die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu, da...</description>
<content:encoded><![CDATA[Ab 2012 kommt im Lohnsteuerrecht eine große Änderung auf die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu, da die Papier- Lohnsteuerkarte durch einen elektronischen Datensatz abgelöst wird. Allerdings sollte dies nicht mit der Einstellung des ELENA-Verfahrens, dem elektronischen Entgeltnachweis, verwechselt werden.
Die elektronische Lohnsteuerkarte, also das ELStAM-Verfahren (elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale) tritt nächstes Jahr in Kraft und soll die Daten auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte elektronisch bereitstellen, wie z.B. die Id-Nr., das Geburtsdatum, die Steuerklasse, der Faktor bei Steuerklasse IV, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, Summe der Freibeträge, Hinzurechnungsbetrag.
Für den Arbeitgeber heißt es künftig, dass er die Lohnsteuerabzugsmerkmale direkt von der Finanzverwaltung erhält, wobei ihm der Arbeitnehmer folgende Daten mitteilen muss:
- das Geburtsdatum<br /> - die steuerliche Identifikations-Nummer <br />- handelt sich das Arbeitsverhältnis um ein Haupt- oder ein Nebenarbeitsverhältnis
Um zu erkennen welcher Arbeitgeber für welchen Arbeitnehmer die Daten abgerufen hat, muss der Arbeitgeber beim Abrufen der Daten die Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte angeben. Des Weiteren muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einmalig bei Beginn des Verfahrens anmelden, bei Eintritt eines Arbeitnehmers und bei geänderten Datensätzen, wie z.B. bei Steuerklassenwechsel, Geburt eines Kindes, Eintrag bzw. Änderung eines Freibetrages, etc.
Der Kennzeichnung als „1. Arbeitgeber&quot; kommt beim ELStAM-Verfahren in Zukunft eine besondere Bedeutung hinzu, da dem Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ansonsten die Steuerklasse VI übermittelt wird. Dies geschieht auch, wenn sich ein weiterer Arbeitgeber als 1. Arbeitgeber anmeldet. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ebenfalls steuerlich abmelden.
Werden nach Austritt des Arbeitnehmers noch variable Zahlungen gezahlt, werden diese dem letzten Abrechnungsmonat zugeordnet. Damit gelten die ELStAM des Zuordnungsmonats. Werden hingegen sonstige Bezüge gezahlt, muss die Zahlung dem aktuellen Monat zugeordnet werden und somit der Arbeitnehmer neu angemeldet werden. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber dann mitteilen, ob er 1. Arbeitgeber ist oder nicht. In Abhängigkeit von der Angabe wird dem Arbeitgeber die günstige Steuerklasse oder die Steuerklasse VI übermittelt. Bis zum Starttermin des ELStAM Verfahrens, welcher durch ein BMF-Schreiben bekanntgegeben wird, ist die Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin gültig.
<link http://www.datakontext.com/index.php?seite=produkt&navigation=343&system_id=180755&com=detail&kategorie=148573 - external-link-new-window>(Quelle: Datakontext)</link>]]></content:encoded>
<pubDate>Thu, 08 Sep 2011 09:09:00 +0200</pubDate>
</item>
<item>
<title>APM erweitert Ihr Service-Portfolio! </title>
<link>http://www.apm-personalservice.de/unternehmen/aktuell/detail/article/apm-erweitert-ihr-service-portfolio.html</link>
<description>Die APM Group setzt einen neuen Meilenstein mit der Übernahme der Data Service GmbH aus Hagen</description>
<content:encoded><![CDATA[Die APM Holding AG erweitert durch die Übernahme von 75% der Geschäftsanteile der Data Service GmbH aus Hagen ihr Serviceportfolio. Aus strategischer Sicht stellt das Service Angebot der Data Service GmbH eine ideale Ergänzung zum bisherigen Serviceportfolio der APM dar.
Mit der Beteiligung am Unternehmen zeigt die APM Group Entschlossenheit ihre Marktstellung im Bereich Personalmanagement und Finanzbuchhaltung weiter auszubauen und verstärkt neue Kunden zu gewinnen. Neben der Kernkompetenz SAP HCM und SAP FI kann die APM Group nunmehr weitere interessante System-Alternativen speziell für kleine und mittelständische Unternehmen anbieten. Die Software-Lösungen der Data Service GmbH bilden einen Baustein zu nachhaltigem Wachstum und Festigung der Marktposition der Gesamtgruppe. 
<b>Über die APM Group</b> 
Die APM Group erbringt seit über 15 Jahren Leistungen aus dem Personal- und Finanzbuchhaltungsbereich. Mit einem umfangreichen Serviceportfolio bietet die APM Group von Beratungsleistungen bis hin zum Fullservice. Für Kunden verschiedenster Branchen und Größen betreut die APM Group SAP HCM und FI Systeme und führt die Sachbearbeitung in der Entgeltabrechnung, der Reisekostenabrechnung und in der Finanzbuchhaltung durch. Mit innovativen Workflow-Lösungen und der elektronischen Personalakte steigert die APM Group die Prozesseffizienz ihrer Kunden nachhaltig. 
<b>Über die Data-Service </b>
Seit 1969 nutzen Kunden die Serviceleistungen der Data Service GmbH in Hagen, die als Anbieter von Software im Rechnungs- und Personalwesen und Business Process Outsourcing für kleine und mittelständische Unternehmen gesamtheitliche Lösungen ermöglicht. Als Software-Hersteller bietet das Unternehmen Anwendersoftware für Personalabrechnungen, Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung und Anlagenbuchhaltung. . Hinzu kommen Lösungen für die Zeiterfassung und Zutrittskontrolle sowie für die Bereiche BDE, MES und PEP. 
Mehr erfahren Sie unter www.data-service.com ]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 29 Jul 2011 00:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bescheinigung der PKV nach § 10 EStG</title>
			<link>http://www.apm-personalservice.de/unternehmen/aktuell/detail/article/bescheinigung-der-pkv-nach-10-estg.html</link>
			<description>F r a g e: Was passiert, wenn die vom Arbeitnehmer im vergangenen Jahr vorgelegte Bescheinigung...</description>
			<content:encoded><![CDATA[F r a g e: <br />Was passiert, wenn die vom Arbeitnehmer im vergangenen Jahr vorgelegte Bescheinigung nach §10 EStG über die steuerlich zu berücksichtigenden Beträge zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung Beiträge enthält, die unter den für 2011 tatsächlich zu zahlenden Beiträgen liegen (Bescheinigung nach § 257 SGB V)? Können wir den nach §10 EStG bescheinigten Beitrag aus dem Jahr 2010 in der Lohnabrechnung weiter berücksichtigen? 
A n t w o r t: <br />Sofern dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die berücksichtigungsfähigen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung mitgeteilt werden (§10 EStG), sind diese maßgebend, wenn sie höher sind als die Mindestvorsorgepauschale. 
Laut BMF-Schreiben vom 22.10.2010 zur „Vorsorgepauschale ab 2010“ sind die dem Arbeitgeber bis zum 31.03.2011 mitgeteilten Beträge über die voraussichtlichen privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge des Kalenderjahrs 2010 auch im Rahmen des Lohnsteuerabzugs <b>2011, 2012 und 2013</b> (weiter) zu berücksichtigen, wenn keine neue Beitragsmitteilung erfolgt. 
Für den in 2011 vorzunehmenden Lohnsteuerabzug kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber aber auch eine Beitragsbescheinigung des Versicherungsunternehmens vorlegen, die 
<ul><li>die voraussichtlichen privaten KV- und PV-Beiträge des Kalenderjahres 2011 oder</li><li>die nach § 10 EStG übermittelten Daten für das Kalenderjahr 2010 enthält; </li></ul>
diese Bescheinigungen sind auch im Rahmen des Lohnsteuerabzugs 2012 und 2013 (weiter) zu berücksichtigen, wenn keine neue Beitragsmitteilung erfolgt.
Grundsätzlich kann längstens bis 2013 die Bescheinigung nach § 10 EStG aus dem Jahr 2010 weiterhin vom Arbeitgeber im Lohnsteuerverfahren berücksichtigt werden. (auch dann, wenn die nach § 257 SGB V bescheinigten Beiträge darunter liegen). Sofern aufgrund der vorgelegten Bescheinigung im Lohnsteuerverfahren zu hohe Beiträge steuerlich berücksichtigt wurden, wird dies im Veranlagungsverfahren durch das Finanzamt wieder korrigiert, In diesem Fall kommt es zu einer Pflichtveranlagung (§ 46 Abs. Nummer 3 EStG). 
<i>(Quelle: Lohn+Gehalt; Juni 2011)</i>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 21 Jul 2011 12:41:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
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