Subsidiärhaftung

Risikominimierung durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Personaldienstleister.

Personaldienstleister sind als Arbeitgeber verpflichtet, die Beiträge zur Sozialversicherung sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und die Lohnsteuer für seine Leiharbeitnehmer abzuführen. Erfolgt dies nicht gesetzmäßig oder im Falle einer Zahlungsunfähigkeit überhaupt nicht, kann der Entleiher (Kunde) für den Zeitraum der Überlassung dafür haftbar gemacht werden. Dies dient dem Schutz der Leiharbeitnehmer.

Aus diesem Grund ist es wichtig, sich neben der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Verleiher vorlegen zu lassen, in denen die Krankenkasse, die zuständige Berufsgenossenschaft sowie das Finanzamt bestätigen, dass Beiträge zur Sozialversicherung sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und die Lohnsteuer ordnungsgemäß abgeführt wurden und keine Verbindlichkeiten bestehen.

Formulare

Erlaubnis_Arbeitnehmerüberlassung

Unbedenklichkeitserklärung_VBG.pdf

Unbedenklichkeitsbescheinigung_FA.pdf

Unbedenklichkeitsbescheinigung.pdf